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Alkohol am Steuer

Promillewert

Punkte

Strafe

Fahrverbot

0,5 - 1,09 ‰

2

500,00 €

1 Monat

- bei erneutem Verstoß

2

1.000,00 €

3 Monate

- beim 3. Verstoß

2

1.500,00 €

3 Monate

 

 

 

Führerscheinentzug

ab 1,1 ‰

3

Geld- oder Freiheitsstrafe

Führerscheinentzug für mind.  6 Monate

ab 1,6 ‰

3

Geld- oder Freiheitsstrafe

Führerscheinentzug für mind.  6 Monate

 

Welche Promillegrenzen gibt es?

0,0 ‰ Für Fahranfänger (Probezeit) und Fahrer unter 21. Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot. Bei einem Verstoß von bis zu 0,5 Promille ohne erkennbare Anzeichen von Fahrunsicherheit liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Diese wird mit einem Bußgeld von 250 € und einem Punkten geahndet. Es drohen jedoch auch weitere Auflagen, wie z.B. die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar. Werden Anzeichen von Fahrunsicherheit festgestellt oder kommt es zu einem Unfall drohen weitaus höhere Strafen.

Ab 0,3 ‰ spricht von man von der sogenannten "relativen Fahruntüchtigkeit". Grundsätzlich liegt noch keine Ordnungswidrigkeit vor. Treten jedoch alkoholbedingte Fahrfehler auf, wie z.B. Schlangenlinien oder es passiert ein Unfall, so kann bereits dieser geringe Alkoholgehalt zur Einleitung eines Strafverfahrens führen. Es drohen dann bereits Geld- oder Freiheitsstrafen und die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate. Hinzu kommen 3 Punkte im Verkehrszentralregister.

Ab 0,5 ‰ gilt eine Trunkenheitsfahrt - sofern keine Ausfallerscheinungen vorliegen - als Ordnungswidrigkeit. Die "Strafe" richtet sich danach, wie häufig der Fahrer bereits wegen Alkohol am Steuer erwischt geworden ist. Beim ersten Mal droht ein Bußgeld von 500,00 €, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Beim zweiten Mal sind es schon 1000,00 € Bußgeld, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot. Beim dritten Mal 1500 €, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.

Ab 1,1 ‰ liegt eine Straftat vor und man spricht von der sogenannten "absoluten Fahruntüchtigkeit". Auf Ausfallerscheinungen kommt es nun nicht mehr an; es erfolgt in jedem Falle eine strafrechtliche Verfolgung. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren sowie ein Führerscheinentzug von sechs Monaten bis zu 5 Jahren. Außerdem erhält man 3 Punkte.

Ab 1,6 ‰ erfolgt zusätzlich zu den bei 1,1 ‰  möglichen Maßnahmen die Anordnung einer

Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) zur Begutachtung der Fahreignung. Ab dieser Promillegrenze liegt zudem absolute Fahruntüchtigkeit beim Führen von nicht-motorisierten Fahrzeugen im Straßenverkehr vor (z.B. Fahrrädern).

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